Förderschulen
Mit der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zum Schuljahr 2003/04 wurden insbesondere für die schulische Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf neue Regelungen geschaffen. Entsprechend dieser Regelungen ist es seither möglich, neben der Förderung an Förderschulen Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung oder Behinderungen verstärkt an Regelschulen zu integrieren. Die Entscheidung über den individuell angemessenen Förderort beinhaltet eine hohe Verantwortung für alle Beteiligten: Eltern, Regelschule und Förderschule.
Der Bereich Förderschulen bietet folgende Angebote:
- mobile sonderpädagogische Hilfe einschließlich Frühförderung (msH)
- Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)
- Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
- Förderung in Förderzentren sowie Sonderpädagogischen Förderzentren
- weitere Information finden Sie links im Inhaltsverzeichnis.