Verwaltungspersonal
Das Verwaltungspersonal im Schulsekretariat übernimmt vielfältige administrative und organisatorische Aufgaben, die für einen reibungslosen Schulbetrieb unerlässlich sind. Dazu gehören allgemeine Verwaltungsarbeiten wie Postein- und -ausgang, Telefondienst sowie Registraturarbeiten. Zudem sind sie immer zuverlässiger Ansprechpartner für Schulleitung, Schüler und Außenstehende. Sie bereiten Personalangelegenheiten vor, beispielsweise Krankmeldungen oder helfen bei der Vorbereitung von Einstellungsprozessen. Das Sekretariat arbeitet eng mit der Schulleitung, dem Schulamtsteam sowie verschiedenen Außenstellen zusammen und stellt eine effiziente Kommunikation und Organisation des Schulalltags sicher. Verwaltungspersonal fällt unter das sonstige schulische Personal nach Art. 60a BayEUG.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40,1 Wochenstunden an Grund- und Mittelschulen sowie 38,5 Stunden an Förderschulen. Über den tariflichen Urlaubsanspruch hinausgehende freie Ferientage sind nachweislich einzuarbeiten. Die Eingruppierung erfolgt gemäß TV-L EntgO und richtet sich nach den ausgeübten Tätigkeiten. Die Stufenanrechnung erfolgt gemäß § 16 TV-L.
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten (Volksschulen Schulamtsbezirke BA, BT, KC, KU, LIF, WUN)

Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten (Volksschulen Schulamtsbezirke CO, FO, HO, Berufsschulen, Förderschulen)

Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Checkliste Verwaltungspersonal - Neueinstellung
- Lückenloser (aktueller) - chronologischer Lebenslauf
- Falls zutreffend: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde Kinder, Schwerbehindertenausweis (jeweils in Kopie)
- Personalausweis, Reisepass o. ä. in Kopie (bei Nicht-EU-Bürgern mit Aufenthaltstitel/Erwerbstätigkeitserlaubnis)
- Sozialversicherungsausweis (Kopie)
- Nachweise über die abgeschlossene fachliche Ausbildung und Arbeitszeugnisse
(z.B. Zeugnis Bachelor, Diplom, Master, Lehramtsprüfungen oder bei Studierenden Immatrikulationsbescheinigung, Prüfungszeugnisse der IHK, HWK oder Akademien) soweit vorhanden - Arbeitszeugnisse/Nachweise der vorherigen Tätigkeiten (zur Überprüfung evtl. anrechenbarer Vorzeiten auf die individuelle Stufenlaufzeit) - Erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 a BZRG zur Vorlage bei einer Behörde
(bitte an die einzustellende Lehrkraft aushändigen: Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Bitte adressieren an: Regierung von Oberfranken - SG 43 Zech) - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind - 43.7-91
- Ggf. Befristungsvereinbarung - 43.7-062
(mit entsprechendem Befristungsgrund, richtigem Beschäftigungszeitraum sowie eigenhändiger Unterschrift vor Dienstbeginn) - Dienstbeginn - Anzeige
(nachdem der Dienstantritt erfolgt ist; Regelstundenmaß eintragen) - 43.7-095 - Erklärung der Beschäftigten/des Beschäftigten - Persönliche Angaben
(nachdem der Dienstantritt erfolgt ist; Regelstundenmaß eintragen) -43.7-002 - Erklärung Beschäftigte zu Vorstrafen etc. - 43.7-003
- Belehrungen Erklärungen - Zusammenfassung - 43.7-038
- Datenschutzhinweise bei Einstellung und Beschäftigung (Anlage 3) - 43.7-082
- Einwilligung zur Datenverarbeitung (Anlage 4) - 43.7-083
- ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)