Vertragslehrkräfte im beruflichen Schulbereich (ohne FOS/BOS)
Vertragslehrkräfte übernehmen sowohl unterrichtende als auch unterstützende Aufgaben. Sie können in verschiedenen Funktionen tätig sein und übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, die entscheidend zur Bildung und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Sie zählen zum unterrichtenden Personal nach Art. 59 BayEUG.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die eigenständige Unterrichtsplanung und – durchführung und die Leistungsbewertung durch regelmäßige Leistungsüberprüfungen. Darüber hinaus übernehmen sie Vertretungsunterricht bei Ausfällen.
Im Beruflichen Schulbereich ist es wichtig zwischen Lehrkräften und Fachlehrkräften zu unterscheiden. Fachlehrer unterrichten in der Regel spezifische Fächer (fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht), für die sie eine besondere Qualifikation besitzen.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird in Unterrichtspflichtzeiten (45 Minuten) abgeleistet.
- Fachlehrkräfte: UPZ 27
- Lehrkräfte: UPZ 24
Der individuelle Urlaubsanspruch richtet sich nach der Ferienregelung abhängig von der Vertragslaufzeit und der Wochenarbeitstage und wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Eingruppierung erfolgt gemäß TV-L EntgO Lehrer und richtet sich nach der Qualifikation und den auszuübenden Tätigkeiten. Die Stufenanrechnung erfolgt gemäß § 44 Nr. 2a TV-L i.V.m. § 16 TV-L.
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Antragsverfahren
| Telefon | 0921 604 1374 |
Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten
| Telefon | 0921 604 1398 |
| Telefon | 0921 604 1750 |
Benötigte Dokumente
Hinweis
Wir bitten Sie, die Unterlagen erst nach Prüfung der Vollständigkeit und vorsortiert in der Reihenfolge dieser Liste zu übersenden. Verwenden Sie bitte als Deckblatt die unten verlinkte Checkliste (PDF-Dokument). Teilsendungen bitten wir zu vermeiden.
Bitte füllen Sie alle Unterlagen vollständig aus und übersenden Sie diese nur mit eigenhändiger Unterschrift über den Dienstweg
Vielen Dank!
Folgende Dokumente werden benötigt:
Formular-Links für Neueinstellung
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (bitte an die einzustellende Person die erforderliche Bestätigung zur Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt aushändigen -- 43.7-021, adressiert an: Regierung von Oberfranken -- SG 43)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind -- 43.7-91
- Ggf. Befristungsvereinbarung - (mit entsprechendem Befristungsgrund, richtigem Beschäftigungszeitraum sowie eigenhändiger Unterschrift vor Dienstbeginn) -- 43.7-004
- Dienstbeginn - Anzeige (nachdem der Dienstantritt erfolgt ist; Regelstundenmaß eintragen) - 43.7-095
- Personalbogen für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst (A703 - Landesamt für Finanzen)
- Erklärung Beschäftigte zu Vorstrafen etc. - 43.7-003
- Belehrungen Erklärungen - Zusammenfassung - 43.7-038
- Datenschutzhinweise zur Bewerbung - für Schulen und Schulämter Anlagen 1 und 2 / für Regierung Anlage 3 und 4
- Datenschutzhinweise zur Bewerbung - Anlage 1
- Einwilligung zur Datenverarbeitung zur Bewerbung - Anlage 2
- Datenschutzhinweise bei Einstellung und Beschäftigung - Anlage 3
- Einwilligung zur Datenverarbeitung bei Einstellung - Anlage 4
- ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI
weitere Formular-Links für Weiterbeschäftigung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - 43.7-026
- Erklärung des Beschäftigten - 43.7-027