Drittkräfte für Flüchtlingsförderung und Mitarbeiter in der Sprach- und Lernpraxis
Die Tätigkeit als Drittkraft ist eine Maßnahme mit dem zentralen Ziel der Sprachförderung bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie der Gestaltung interkultureller Projekte, welche eine Begegnungsmöglichkeit für geflüchtete und einheimische Kinder schaffen soll. Hierbei kann sowohl im Pflichtunterricht als auch bei der Nachbereitung des Unterrichts in Bezug auf sprachbildende Aspekte unterstützt werden. Drittkräfte halten selbst keinen eigenverantwortlichen stundenplanmäßigen Unterricht. Können Schülerinnen und Schüler dem Pflichtunterricht in der Regelklasse aufgrund sehr hoher Sprachdefizite nicht folgen, werden in der Regel besondere Klassenformen gebildet und dort gezielt Angebote als Sprach- und Alphabetisierungskurs durchgeführt. Die Drittkraft zählt zum unterrichtsunterstützenden Personal nach Art 60 BayEUG. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40,1 Wochenstunden und die über den tariflichen Urlaubsanspruch hinausgehend freien Ferientage sind nachweislich einzuarbeiten. Die Eingruppierung richtet sich nach der TV-L EntgO und die Stufenanrechnung nach § 16 TV-L.
Ansprechpartner
Ansprechpartnerin für Antragsverfahren (Grund- und Mittelschulen)
| Telefon | 09216041845 |
Ansprechpartnerin für Vertragsangelegenheiten des Personals in der Sprach- und Lernpraxis (außerhalb der Ganztagsangebote)
Ansprechpartnerin für Vertragsangelegenheiten der Drittkräfte Schulamtsbezirke Hof, Coburg, Forchheim, Lichtenfels, Kronach, Kulmbach
Ansprechpartnerin für Vertragsangelegenheiten der Drittkräfte Schulamtsbezirke Bamberg, Wunsiedel
| Telefon | 0921 604 1749 |
Benötigte Dokumente
Hinweis
Wir bitten Sie, die Unterlagen erst nach Prüfung der Vollständigkeit und vorsortiert in der Reihenfolge dieser Liste zu übersenden. Verwenden Sie bitte als Deckblatt die unten verlinkte Checkliste (PDF-Dokument). Teilsendungen bitten wir zu vermeiden.
Bitte füllen Sie alle Unterlagen vollständig aus und übersenden Sie diese nur mit eigenhändiger Unterschrift über den Dienstweg
Vielen Dank!
Folgende Dokumente werden benötigt:
Formular-Links für Neueinstellung
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)\ (bitte an die einzustellende Person die erforderliche Bestätigung zur Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt aushändigen -- 43.7-021, adressiert an: Regierung von Oberfranken -- SG 43)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind -- 43.7-91
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages („Mittel für Drittkräfte\") -- 43.7-061
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses (mit entsprechendem Befristungsgrund, richtigem Beschäftigungszeitraum sowie eigenhändiger Unterschrift vor Dienstbeginn) -- 43.7-062
- Dienstbeginn - Anzeige (nachdem der Dienstantritt erfolgt ist; Regelstundenmaß eintragen) - 43.7-095
- Personalbogen für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst (A703 - Landesamt für Finanzen)
- Erklärung Beschäftigte zu Vorstrafen etc. - 43.7-003
- Belehrungen Erklärungen - Zusammenfassung - 43.7-038
- Datenschutzhinweise zur Bewerbung - für Schulen und Schulämter Anlagen 1 und 2 / für Regierung Anlage 3 und 4
- Datenschutzhinweise zur Bewerbung - Anlage 1
- Einwilligung zur Datenverarbeitung zur Bewerbung - Anlage 2
- Datenschutzhinweise bei Einstellung und Beschäftigung - Anlage 3
- Einwilligung zur Datenverarbeitung bei Einstellung - Anlage 4
- ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI
weitere Formular-Links für Weiterbeschäftigung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - 43.7-026
- Erklärung des Beschäftigten - 43.7-027