Schulsozialpädagogen
Die Tätigkeit als Schulsozialpädagoge dient der Unterstützung der Schulen bei präventiven und werteerziehenden Aufgaben sowie der Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler. Schulsozialpädagogen halten selbst keinen Unterricht, sondern arbeiten eng mit Lehrkräften, Schulpsychologen, Eltern und regionalen Einrichtungen zusammen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Ermittlung von Handlungsfeldern der Prävention und Werteerziehung, die Entwicklung und Durchführung von Seminaren. Darüber hinaus wirken Schulsozialpädagogen bei werteerziehenden Maßnahmen wie Sozial- oder Trainingsräumen und Schülerfahrten mit und führen themenspezifische Elterngesprächsrunden durch. Ihre Arbeit umfasst zudem die Dokumentation der Tätigkeiten und Ergebnisse. Sie zählen zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60 BayEUG.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40,1 Wochenstunden an Grund- und Mittelschulen sowie 38,5 Stunden an Förderschulen. Über den tariflichen Urlaubsanspruch hinausgehende freie Ferientage sind nachweislich einzuarbeiten. Die Eingruppierung erfolgt gemäß TV-L EntgO und richtet sich nach der Qualifikation und den ausgeübten Tätigkeiten. Die Stufenanrechnung erfolgt gemäß § 16 TV-L.
Ansprechpartner
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Benötigte Dokumente
Hinweis
Wir bitten Sie, die Unterlagen erst nach Prüfung der Vollständigkeit und vorsortiert in der Reihenfolge dieser Liste zu übersenden. Verwenden Sie bitte als Deckblatt die unten verlinkte Checkliste (PDF-Dokument). Teilsendungen bitten wir zu vermeiden.
Bitte füllen Sie alle Unterlagen vollständig aus und übersenden Sie diese nur mit eigenhändiger Unterschrift über den Dienstweg (Staatliches Schulamt!)
Vielen Dank!
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Checkliste Schulsozialpädagogen - Neueinstellung
- Checkliste Schulsozialpädagogen - Weiterbeschäftigung
- Lückenloser (aktueller) - chronologischer Lebenslauf
- Falls zutreffend: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde Kinder, Schwerbehindertenausweis (jeweils in Kopie)
- Personalausweis, Reisepass o. ä. in Kopie (bei Nicht-EU-Bürgern mit Aufenthaltstitel/Erwerbstätigkeitserlaubnis)
- Sozialversicherungsausweis (Kopie)
- Nachweise über die abgeschlossene fachliche Ausbildung und Arbeitszeugnisse
(z.B. Zeugnis Bachelor, Diplom, Master, Lehramtsprüfungen oder bei Studierenden Immatrikulationsbescheinigung, Prüfungszeugnisse der IHK, HWK oder Akademien) soweit vorhanden - Arbeitszeugnisse/Nachweise der vorherigen Tätigkeiten (zur Überprüfung evtl. anrechenbarer Vorzeiten auf die individuelle Stufenlaufzeit) - Erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 a BZRG zur Vorlage bei einer Behörde
(bitte an die einzustellende Lehrkraft aushändigen: Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Bitte adressieren an: Regierung von Oberfranken -- SG 43 Zech) - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind - 43.7-91
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (Mittel für Drittkräfte) -- 43.7-061
- Ggf. Befristungsvereinbarung -43.7-062\ (mit entsprechendem Befristungsgrund, richtigem Beschäftigungszeitraum sowie eigenhändiger Unterschrift vor Dienstbeginn)
- Dienstbeginn - Anzeige - (nachdem der Dienstantritt erfolgt ist; Regelstundenmaß eintragen) - 43.7-095
- Erklärung der Beschäftigten/des Beschäftigten - Persönliche Angaben - (nachdem der Dienstantritt erfolgt ist; Regelstundenmaß eintragen) -43.7-002
- Erklärung Beschäftigte zu Vorstrafen etc. -- 43.7-003
- Belehrungen Erklärungen - Zusammenfassung -- 43.7-038
- Datenschutzhinweise bei Einstellung und Beschäftigung (Anlage 3) -- 43.7-082
- Einwilligung zur Datenverarbeitung (Anlage 4) -- 43.7-083
- ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)